Autoversicherung und Motorradversicherung: Vollkasko oder Teilkasko?

Autoversicherung und Motorradversicherung: Vollkasko oder Teilkasko?

Autoversicherung und Motorradversicherung: Vollkasko oder Teilkasko?

Bei dem umfänglichen Angebot ist es nicht immer ganz einfach, die passende Autoversicherung für das jeweilige Kraftfahrzeug zu finden. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist, erübrigt sich die Frage, ob diese abgeschlossen werden sollte.
Es wäre aber angebracht, durch einen Versicherungsvergleich die günstigste Versicherung für das Auto zu ermitteln. Eine Vollkaskoversicherung sollte immer dann abgeschlossen werden, wenn ein neues oder gutes gebrauchtes Auto zu versichern ist. Bei einem selbst verschuldeten Unfall wäre sonst mit einem erheblichen Geldverlust zu rechnen. Gerade, wenn der Neuwagen finanziert oder geleast war, hätte dies bedenkliche Folgen. Nach einigen Jahren kann die Vollkaskoversicherung dann immer noch gekündigt werden.

Kfz-Versicherung ist Pflicht für Autohalter

Jeder Verkehrsteilnehmer, der in Deutschland ein Auto zulassen möchte, muss dieses auch versichern. Zwar bieten die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden in dem Vertrag zur Kfz-Versicherung viele einzelne Bausteine zum Abschluss an, doch ist seitens des Gesetzgebers nur die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben. Das hat den Grund, dass bei einem schuldhaft verursachten Unfall des Versicherungsnehmers der Geschädigte auf jeden Fall eine Entschädigungszahlung erwarten kann. Alle anderen Komponenten einer Kfz-Versicherung kann der Versicherte freiwillig abschließen, wobei je nach Alter und Modell des versicherten Fahrzeugs zu entscheiden ist, ob nicht wenigstens eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen werden sollte. Bei Leasing-Fahrzeugen ist der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung meist sogar vorgeschrieben.
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Was ist eine Teilkaskoversicherung

Jedes Kraftfahrzeug wird nur dann für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn vorher eine KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Damit sind beim Unfall die Schäden des Unfallgegners abgesichert. Zusätzlich kann der KFZ Halter freiwillig auch sein eigenes Fahrzeug gegen Schäden absichern. Eine Möglichkeit ist dabei der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Damit wird das Fahrzeug gegen Diebstahl des KFZ, gegen Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung versichert. Eingeschlossen sind auch Zusammenstöße mit Haarwild (die Definition ist unterschiedlich). Versichert sind auch Schäden durch Glasbruch und Schmorschäden an der Verkabelung des Fahrzeuges und eigene Gesundheitsschäden bei verursachten Unfällen. Die Teilkaskoversicherung kann als eigenständige Versicherung, oder in Kombination mit der Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko immer mit enthalten.
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Motorradversicherung

Neben der obligatorischen und für die Zulassung zum Strassenverkehr zwingend benötigten Haftpflichtversicherung, empfiehlt es sich für den Motorradfahrer auch gleich zu Anfang seiner Zweiradkarriere über ergänzende und sinnige Zusatzoptionen im Bereich der Motorradversicherung nachzudenken.
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