Vollkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Anders als die KFZ Haftpflichtversicherung ist die Vollkaskoversicherung im Prinzip eine freiwillige Versicherung, die der Autobesitzer nach eigenem Ermessen abschließen kann. Beim Kauf eines KFZ auf Raten, oder bei Leasingverträgen muss sie vor dem Vertragsabschluß vorgelegt werden.
Vorteile der Vollkaskoversicherung
Sie zahlt die Schäden am eigenem KFZ, auch wenn sie fahrlässig selbst verschuldet wurden (nicht versichert sind vorsätzliche Handlungen). Sie zahlt auch, bei Schäden durch Fahrerflucht, wenn der Fahrer nicht ermittelt wurde, oder wenn der Unfallverursacher nicht zahlen kann, weil er nicht versichert war. Auch bei Schäden durch Kleinkinder, die per Gesetz nicht haftbar zu machen sind, zahlt die Vollkaskoversicherung. In jeder Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko mit eingeschlossen.
Wenn der Vertrag mehrere Jahre nicht belastet wurde, gibt es Schadensfreiheits- Rabatt. Für mehrere Jahre unfallfreies fahren kann damit der Beitrag für diesen Komplettschutz günstiger sein, als wenn nur eine Teilkaskoversicherung besteht.
Sinnvollerweise wird sie bei Ratenkauf, oder Leasing verlangt. Jeder, der ein neues, oder noch hochwertiges Auto erwirbt, sollte nicht zögern, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Jede Vollkaskoversicherung kann mit unterschiedlich hoher Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, um Versicherungsbeiträge zu sparen.
Vollkaskoversicherung mit sinnvoller Selbstbeteiligung
Sehr hohe Selbstbeteiligungen, von 1000€ - 2000€, wie sie viele Autohäuser für ihre Vorführwagen besitzen, sind für Privatpersonen wenig sinnvoll, weil im Schadensfall für diese Vollkaskoversicherung dann auch die Selbstbeteiligung noch sehr weh tut. Privatpersonen schließen ihre Vollkaskoversicherung sehr oft mit einer Selbstbeteiligung von 650 € im Vollkaskobereich und die Teilkasko mit 350€ ab. Diese Beteiligungen sind erschwinglich und bei kleineren Schäden kann dann auch die komplette Übernahme geprüft werden, um nicht beim Beitrag hoch gestuft zu werden. Wenn der Schadenfreiheitsrabatt von 40%, oder sogar 35 % erreicht wurde, dann ist auch eine Vollkaskoversicherung für ältere Fahrzeuge oft sinnvoller, als nur eine Teilkasko. Bei einer Kündigung bleibt der Schadenfreiheitsrabatt maximal 2 Jahre erhalten. Danach verringert er sich schrittweise. Bei einem Neukauf nach einigen Jahren kann dann die Vollkaskoversicherung wieder sehr teuer sein.